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Asalamu alaikum,
 

Ich habe geheiratet und bin mit meinem Ehemann in ein fremdes (nicht islamisches) Land gezogen. Jetzt will mein Ehemann mich scheiden lassen, und das säkulare Gesetz hat mir nach der Scheidung die Hälfte seines Eigentums zugesprochen:

1. Darf ich dieses Vermögen annehmen?

2. Falls es nicht erlaubt ist, aber ich bereits einen Teil davon verwendet habe, was soll ich in diesem Fall tun?
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1 Antwort

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Wa alaykum assalam,

Großayatollah Sayyid Khamenei und Großayatollah Sayyid Sistani (möge Allah sie schützen):

1. Es ist nicht erlaubt, die Hälfte des Besitzes des Ehemanns durch die Scheidung zu übernehmen, es sei denn, dies wurde im Ehevertrag ausdrücklich vereinbart.

2. Dies wird als Handeln im Eigentum eines anderen angesehen. Daher muss die Erlaubnis des Ehemanns für den verwendeten Betrag eingeholt und der verbleibende Betrag an ihn zurückgegeben werden.


Quellennachweise: 

Link zur arabischen Hauptseite

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